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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Kyra Dressel, untenstehend als Tiersitterin genannt

 

1 Allgemeines

1.1 Die Tiersitterin verpflichtet sich, über alles, was ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangt, stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Die Tiersitterin verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der gebührenden Sorgfalt und Kompetenz zu erfüllen.

1.2 Bei Gefahr von Hab und Gut oder Krankheit von Tieren informiert die Tiersitterin nach Möglichkeit zunächst den Kunden, alternativ die von ihm benannte Notfallperson. Erforderlichenfalls, z. B. bei Sturmschaden, Brand, Wasserschaden oder Einbruch verständigt die Tiersitterin auch selbstständig und auf Rechnung des Kunden die Feuerwehr, Polizei oder den Handwerkernotdienst.

1.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle nötigen Hilfsmittel (inkl. Gebrauchsanweisungen bzw. technische Beschreibungen) in einwandfreiem Zustand kostenfrei zu Beginn des Auftrags vor Ort zur Verfügung zu stellen. Verbrauchsmaterialien wie Tierfutter, Reinigungsmittel, etc. müssen in ausreichender Menge bereitgestellt werden. Sollte es nötig sein, Nachschub zu besorgen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten.

 

2 Tiere

2.1 Die Tiersitterin verpflichtet sich, die Tiere art- und verhaltensgerecht zu betreuen bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

2.2 Die Tiersitterin muss vom Kunden über alle Verhaltensauffälligkeiten der Tiere, wie z.B. Zerstörungswut, Beissvorfälle, Aggressivität, Verlustängste oder Krankheiten informiert werden.

2.3 Von Tieren des Kunden verursachte Schäden ist jegliche Haftung gegenüber der Tiersitterin ausgeschlossen. Dies soll durch eine Haftpflichtversicherung seitens der Halter gedeckt werden. Die Tiersitterin haftet dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche durch die Tiersitterin bei Auftragserfüllung aufgrund klaren Vorsatzes oder Grobfahrlässigkeit entstanden sind und die Tiersitterin vom Auftraggeber nicht oder nicht ausreichend instruiert wurde.

2.4 Bei Erkrankung von Tieren schaltet die Tiersitterin, sofern keine Rücksprache möglich ist, selbstständig den Tierarzt ein oder suchen eine Notfallklinik auf. Für den Fall, dass der Kunde oder die Vertrauensperson nicht zu erreichen ist, ist die Tiersitterin bevollmächtigt, über die erforderliche Behandlung nach dem Rat des Tierarztes zu entscheiden. Sollte ein Tierarztbesuch innerhalb des Betreuungszeitraumes nötig sein, werden die Untersuchungs- und Behandlungskosten sowie die Transportkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

2.5 Für Verletzungen/Todesfall die ein Tier während der vereinbarten Zeit der Betreuung erleiden könnte (ohne Verschulden der Tiersitterin), wird keine Haftung übernommen. Auch bei sorgfältigster Betreuung kann ein Tier entweichen. Sollte das Tier trotz intensiver Bemühungen nicht gefunden werden besteht seitens des Halters kein Anspruch auf Schadenersatz.

3 Wohnung/Haus

3.1 Der Kunde stellt ausreichenden Zugriff und Verfügbarkeit auf die der Aufgabenstellung entsprechenden Räumlichkeiten sicher. Der Kunde gewährt der Tiersitterin das Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten, welche für die Erfüllung der Dienstleistungen nötig sind.

3.2 Für Schäden an der betreuten Wohnstätte (inkl. Inventar) und dazugehörenden Sondernutzungsrechten, z.B. Keller, Garten etc., welche im Zusammenhang mit der Auftragsausführung entstehen, haftet die Tiersitterin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3.3 Der Kunde akzeptiert mit der Auftragsvergabe, dass die Tiersitterin keinerlei Haftung, bzw. Schadenersatzforderung für Holzboden-Schäden übernimmt, falls Futter und Wasserbehälter auf Holzböden aufgestellt werden müssen.

3.4 Für Fehlalarme von Alarmanlagen lehnt die Tiersitterin jegliche Haftung ab.

 

4 Pflanzen

4.1 Pflanzen, welche die Sitterin im Auftrag für den Kunden giesst, werden nach Vorgabe des Kunden und nach bester Einschätzung betreut. Jedoch weist die Tiersitterin hiermit explizit darauf hin, dass keinerlei Haftung für Pflanzen übernommen wird. Im Weiteren akzeptiert der Kunde mit der Auftragsvergabe, dass die Tiersitterin bei Pflanzen die keine wasserdichte Töpfe haben, keinerlei Haftung für Holzboden oder sonstige Unterlagen/Böden übernimmt.

4.2 Über die genaue Pflanzenpflege wird die Tiersitterin bei Vertragsabschluss seitens des Kunden informiert. Pflegemittel

werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Schäden, die aus falschen Informationen und Nichtbereitstellung der Hilfsmittel erfolgen, übernimmt ausschliesslich der Kunde die Haftung.

5 Preise

5.1 An Sonn- und Feiertage fallen keine Zuschläge an.

5.2 Für frühere Rückkehr kann keine Preisreduktion gewährt werden.

5.3 Für verspätete Rückkehr wird ein Aufschlag verrechnet. Falls es der Tiersitterin nicht möglich ist nach Auftragsende die Haustiere länger zu betreuen, wird in Absprache mit dem Besitzer eine geeignete Alternativbetreuung gesucht. Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden.

5.4 Wird ein Auftrag erteilt fallen keinerlei Reisekosten an. Entsteht aus dem persönlichen Kennenlernen kein Auftrag, wird ein Kilometerpreis (gemäss Google Maps) verrechnet:

Ab Ottenbach innerhalb 10 km Umkreis kostenlos

Ab Ottenbach 10+ km Umkreis = 1.- pro km

6 Stornierungen

6.1 Bis 4 Tage vor Betreuungsbeginn kann ein Auftrag kostenlos storniert werden.

6.2 Unter 4 Tagen vor Betreuungsbeginn wird 50% verrechnet.

6.3 Unter 24 Stunden vor Betreuungsbeginn wird 100% verrechnet.

 

Zahlungskonditionen

- Bar/Überweisung/Twint

- Mahngebühr 10.-

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von der Tiersitterin. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Die Tiersitterin handelt stets zum Wohle der Tiere.

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